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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10   

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https://dejure.org/2012,127992
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10 (https://dejure.org/2012,127992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2012 - L 11 AL 90/10 (https://dejure.org/2012,127992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2012 - L 11 AL 90/10 (https://dejure.org/2012,127992)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2008 - L 1 AL 78/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ruhen bei Gewährung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10
    Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10
    Ob wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosigkeit eintritt oder der Arbeitnehmer nahtlos ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist dagegen ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 45/99 R, SozR 3-4100 § 117 Nr. 21; Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 48/85, BSGE 61, 5).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10
    Es kommt weder auf ein Verschulden des Arbeitnehmers noch darauf an, ob die Entlassungsentschädigung auch bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre (BSG, Urteil vom 21. September 1995 - 11 Rar 41/95, SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 - zu § 117 AFG).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10
    Ob wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosigkeit eintritt oder der Arbeitnehmer nahtlos ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist dagegen ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 45/99 R, SozR 3-4100 § 117 Nr. 21; Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 48/85, BSGE 61, 5).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 65/97 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung -Kündigungseinschränkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10
    Gesetzeszweck von §&8201; 143&8198;a SGB III a.F. ist es, Doppelleistungen (d.h. den Bezug von Alg nach Erhalt einer Entlassungsentschädigung) zu vermeiden und Manipulationen zur Umgehung des gesetzlich Gewollten weitgehend zu erschweren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 65/97 R, SozR 3-4100 §&8201; 117 Nr&8201; 15, Rn 18 - zur Vorgängernorm § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 11 AL 39/15
    Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 6. Auflage 2017, § 158 Rn. 11 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drs. 8/857 S. 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07 -, juris Rn. 26 - zum Vorstehenden bereits Urteil des Senats vom 21. August 2012 - L 11 AL 90/10 - zur Vorgängernorm des § 143a SGB III in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung).
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